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Hochwertiges,
lösemittelfreies, gefülltes,
2-Komponenten-Gießharz-System zur Herstellung von harten
Formkörpern mit größeren Volumina/Schichtstärken
bei sehr guter Maßgenauigkeit. Das System ist geruchsarm und
zeichnet sich durch niedrige Reaktionstemperaturen, lange
Verarbeitungszeit (Topfzeit), vorzügliches Fließverhalten
und gute Entlüftbarkeit aus.
Der
ausgehärtete Formstoff läßt sich sägen,
fräsen, schleifen.
Das
PU-Gießharz-System PU 235/PUH 435 besteht aus einer
cremefarbenen, opaken Harzkomponente und einer bräunlichen
Härterkomponente. Die Farbe des
ausgehärteten Gießlings ist beige.
Zur
Herstellung von Negativen, Modellen, Kontrollabgüssen und
Fertigungsmitteln wie Kopiermodellen, Gießereimodellen u.a.
| Mischungsverhältnis (Harz
:
Härter) |
: 100 : 25 (Gewichtsteile) |
| Topfzeit der Mischung
(100g-Ansatz/20 °C) |
: ca. 60 Minuten |
| entformbar (mind. 20 °C) |
: nach ca. 8 - 16 Stunden |
| voll belastbar (mind. 20 °C) |
: nach mehreren Tagen |
| Gebinde-Harz PU 235 |
1,00 kg |
5,00 kg |
10,00 kg |
| Gebinde-Härter PUH 435 |
0,25 kg |
1,25 kg |
2,50 kg |
| Gesamt-Gebinde |
1,25 kg |
6,25 kg |
12,50 kg |
| Endpreis in € |
20,65 |
93,13 |
163,75 |
| Grundpreis pro kg in € |
16,52 |
14,90 |
13,10 |
| Grundpreis pro kg in €* |
13,88* |
12,52* |
11,01* |
Einstufung und Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV:
| PU 235 |
PUH 435 |
| nicht als gefährliche Zubereitung eingestuft. |

Gesundheitsgefahr:
R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung; Kategorie 3 |
Wichtig!
Die Abgabe unterliegt Auflagen (§ 3 ChemVerbotsV)
"Bedingungen zur Abgabe"
Bitte laden Sie sich hier die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter als pdf.-Dokument herunter und studieren Sie diese sorgfältig, bevor Sie mit dem Produkt umgehen:
PU-Gießharz PU 235
PU-Härter PUH 435
Mit den Sicherheitsdatenblättern erhalten Sie fundierte Hinweise über die mit der Verwendung der Zubereitung verbundenen Gefahren, über die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch, über Maßnahmen bei versehentlichem Verschütten oder Freisetzten sowie über die ordnungsgemäße Entsorgung.
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